BFH vom 12.08.1993
V B 6/91

Bruchteilsgemeinschaft als Leistungsempfängerin (§ 1 UStG)

BFH, vom 12.08.1993 - Aktenzeichen V B 6/91

DRsp Nr. 1997/8729

Bruchteilsgemeinschaft als Leistungsempfängerin (§ 1 UStG)

Die Rechtsfrage, ob bei einer im gewerblichen Grundstückshandel tätige Bruchteilsgemeinschaft die einzelnen Miteigentümer (anteilig) Leistungsempfänger einer einheitlichen Werklieferung sein kann oder ob bei der Umsatzsteuer die Bruchteilsgemeinschaft als Leistungsempfänger anzusehen ist, ist nach Ansicht des BFH von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist höchstrichterlich noch nicht entschieden und bedarf im Interesse der Rechtsfortbildung oder Rechtseinheitlichkeit einer Klärung im Revisionsverfahren.

Für die Praxis:

Mit vorstehender Begründung hat der BFH der Nichtzulassungsbeschwerde eines Finanzamts entsprochen. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der BFH im Revisionsverfahren entscheidet.