FG Münster - Urteil vom 12.03.2013
15 K 3276/10 U
Normen:
UStG Anlage 2 zu § 12 Abs 1, Nr 49; UStG § 12 Abs 1;
Fundstellen:
BB 2013, 1238

Buchdruck, ermäßigter Steuersatz

FG Münster, Urteil vom 12.03.2013 - Aktenzeichen 15 K 3276/10 U

DRsp Nr. 2013/7539

Buchdruck, ermäßigter Steuersatz

Das Entgelt für die Belieferung von Autoren mit Erstexemplaren unterliegt auch dann dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG, wenn es zur Abdeckung der Druckkosten höher bemessen ist als der Ladenpreis.

Normenkette:

UStG Anlage 2 zu § 12 Abs 1, Nr 49; UStG § 12 Abs 1;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Umsatzsteuer (USt-) – Festsetzung für die Streitjahre (2004 bis 2008), ob die Umsätze eines Verlags aus der Belieferung eines Autors mit in der Regel 50 Erstexemplaren des Werks des Autors zur Abdeckung der Druckkosten zu einem höheren Preis als den Ladenpreis mit dem ermäßigten USt-Satz oder mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind.

Der Kl. betreibt seit 1998 in Y den A Verlag, in dem er Druckwerke (Bücher) auf der Grundlage von von Autoren eingereichten Manuskripten herstellt und an den Buchhandel wie auch direkt an Endabnehmer vertreibt. Desweiteren verkauft er Computerzubehör.