Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt neben Naturalunterhalt
BGH, Urteil vom 28.03.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 52/82
DRsp Nr. 1994/4509
Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt neben Naturalunterhalt
Das Kind trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Elternteil, in dessen Obhut es lebt, außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhaltes neben dem Naturalunterhalt auch den Barunterhalt zu gewähren.