BGH - Urteil vom 28.03.1984
IVb ZR 52/82
Normen:
BGB § 1603 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 2
NJW 1984, 1614

Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt neben Naturalunterhalt

BGH, Urteil vom 28.03.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 52/82

DRsp Nr. 1994/4509

Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt neben Naturalunterhalt

Das Kind trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Elternteil, in dessen Obhut es lebt, außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhaltes neben dem Naturalunterhalt auch den Barunterhalt zu gewähren.

Normenkette:

BGB § 1603 ;
Fundstellen
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 2
NJW 1984, 1614