OLG Celle - 27.11.1991 (2 U 24/91) - DRsp Nr. 1994/8360
OLG Celle, vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 2 U 24/91
DRsp Nr. 1994/8360
Dem Scheinvater, der ein nichteheliches Kind unterhalten hat, steht wegen seiner Unterhaltszahlungen ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen vorsätzlicher uneidlicher Falschaussage (§ 823 Abs. 2BGB i.V.m. § 153StGB) gegen die Mutter nur Zug um Zug gegen Abtretung des nach § 1615b Abs. 2BGB auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruchs zu.