Die Beteiligten streiten darüber, ob der von der Antragstellerin (im Folgenden: Astin.) betriebenen Handel mit Eintrittskarten zu Sport- bzw. Musikveranstaltungen im Ausland, im Inland steuerbar ist.
Die Astin. ist eine am 2. Februar 1998 gegründete und am 9. März 1998 im Handelsregister des Amtsgerichts ... eingetragene GmbH. Sie vermittelt Eintrittskarten zu Veranstaltungen aller Art. weltweit und führt Sportreisen und Tagungen durch.
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