I. Streitig ist die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners für rückständige Umsatzsteuer-Vorauszahlungen nach Ergehen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hat die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH mit Haftungsbescheid für Umsatzsteuer-Vorauszahlungsansprüche für die Monate Juli bis Oktober 1993 in Höhe von zuletzt 22 836,46 DM in Anspruch genommen, nachdem die Umsatzsteuer-Jahresschuld für 1993 --bestandskräftig-- in Höhe von 36 523 DM (davon getilgt 5 315,28 DM) festgesetzt worden war.
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