BFH vom 28.01.1971
V R 38/66
Fundstellen:
BFHE 101, 318
BStBl II 1971, 281

BFH - 28.01.1971 (V R 38/66) - DRsp Nr. 1997/10432

BFH, vom 28.01.1971 - Aktenzeichen V R 38/66

DRsp Nr. 1997/10432

»Der nichtbeamtete Notar unterliegt mit den Gebühren aus dem Notariat der Umsatzsteuer.«

Streitig ist für die Jahre 1962 und 1963, ob ein Anwaltsnotar mit den Gebühren aus dem Notariat und der Anwaltspraxis der Umsatzsteuer unterliegt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) hat die Frage bejaht und den Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger) mit den streitigen Gebühren zur Umsatzsteuer herangezogen. Die Sprungberufung (jetzt Sprungklage) blieb ohne Erfolg.