BFH vom 06.05.1971
V R 162/70
Fundstellen:
BFHE 102, 171
BStBl II 1971, 509

BFH - 06.05.1971 (V R 162/70) - DRsp Nr. 1997/10545

BFH, vom 06.05.1971 - Aktenzeichen V R 162/70

DRsp Nr. 1997/10545

»Der Senat hält an der Auffassung fest, daß die Erhebung der Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch nicht von einem vorangegangenen Vorsteuerabzug abhängig ist.«

I. Der Steuerpflichtige (Kläger, Revisionsbeklagter) erwarb 1968 einen gebrauchten PKW-Fiat für ...DM von einem Nichtunternehmer und nutzte das Fahrzeug fortan in seinem Unternehmen. Das Finanzamt FA - (Beklagter, Revisionskläger) beurteilte diesen Vorgang als Selbstverbrauch und zog den Betrag von ...DM mit 8 v.H. zur Berechnung der Umsatzsteuer heran.

Die Sprungklage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hielt eine Erhebung einer Umsatzsteuer auf den Selbstverbrauch ohne einen vorangegangenen Vorsteuerabzug für unrechtmäßig.

II. Die Revision des FA führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage.