A.
Der Kläger begehrt die Feststellung der Nichtigkeit des "abwegigen Einspruchsentscheids" sowie eine "Datenberichtigung BKA aller beteiligten Personen"; er gehöre dem Volk der "Germaniten" und dem Staat "Germanitien" an.
I.
1. Für die früheren Veranlagungszeiträume 2006 bis 2007 bzw. bis 2008 hatte der Kläger (Straf-A Bl. 47) bereits gegen Änderungsbescheide wegen mehrerer nicht erklärter Einnahmen geklagt und wurde seine Klage rechtskräftig abgewiesen durch Zwischenurteil vom 19. April 2011 3 K 6/11 (EFG 2011, 2189, DStRE 2012, 638) und Schlussurteil vom 11. Oktober 2011 3 K 6/11 (n. v.; Finanzgerichts-Akte {FG-A} Bl. 51, 57).
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