Der Kläger hatte vorgetragen, er werde allgemein nur mit seinem Familiennamen angesprochen. Er fühle sich mit seiner Familie durch diesen Namen verbunden. Es entstünden auch immer wieder Mißverständnisse und Unklarheiten, etwa bei der Suche in Karteien und Verzeichnissen.
Der Kläger hatte vorgetragen, er werde allgemein nur mit seinem Familiennamen angesprochen. Er fühle sich mit seiner Familie durch diesen Namen verbunden. Es entstünden auch immer wieder Mißverständnisse und Unklarheiten, etwa bei der Suche in Karteien und Verzeichnissen. Anmerkung Nasse in STAZ 1988, 177
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