I. Streitig ist die steuerrechtlich zutreffende Behandlung der auf Kundenanzahlungen entrichteten Umsatzsteuer.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der ein Bauunternehmen betreibt und seine Umsatzsteuer im Streitjahr (1967) nach vereinnahmten Entgelten entrichtete, hat in seiner Bilanz zum 31. Dezember 1967 die auf (die passivierten) Kundenanzahlungen entfallende (entrichtete) Umsatzsteuer als Betriebsausgabe behandelt. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) hat den Gewinn des Klägers um diesen Umsatzsteuerbetrag (unter Bildung einer entsprechenden Gewerbesteuerrückstellung) erhöht.
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