BFH vom 19.06.1973
I R 206/71
Fundstellen:
BFHE 110, 116
BStBl II 1973, 774

BFH - 19.06.1973 (I R 206/71) - DRsp Nr. 1997/11679

BFH, vom 19.06.1973 - Aktenzeichen I R 206/71

DRsp Nr. 1997/11679

»Die bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten auf Anzahlungen entrichtete Umsatzsteuer ist für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 nicht zu aktivieren.«

I. Streitig ist die steuerrechtlich zutreffende Behandlung der auf Kundenanzahlungen entrichteten Umsatzsteuer.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der ein Bauunternehmen betreibt und seine Umsatzsteuer im Streitjahr (1967) nach vereinnahmten Entgelten entrichtete, hat in seiner Bilanz zum 31. Dezember 1967 die auf (die passivierten) Kundenanzahlungen entfallende (entrichtete) Umsatzsteuer als Betriebsausgabe behandelt. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) hat den Gewinn des Klägers um diesen Umsatzsteuerbetrag (unter Bildung einer entsprechenden Gewerbesteuerrückstellung) erhöht.