I. Streitig ist, von welchem Zeitpunkt an den Erben der während des Revisionsverfahrens verstorbenen früheren Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) Zinsen auf Erstattungsbeträge zustehen. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung für das IV.Quartal 1984 machte die Klägerin Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über die Lieferung eines Grundstücks geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erkannte die Vorsteuerbeträge wegen Gestaltungsmißbrauchs nicht an.
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