BFH - Urteil vom 24.06.1993 (V R 69/92) - DRsp Nr. 1996/9862
BFH, Urteil vom 24.06.1993 - Aktenzeichen V R 69/92
DRsp Nr. 1996/9862
»Die Gestattung, eine überdachte Schießanlage zur Ausübung des Schießsports ohne Ausschluß weiterer Schützen gegen ein Eintrittsgeld und ein nach Art und Anzahl der abgegebenen Schüsse bemessenes Entgelt zu nutzen, ist nicht als Grundstücksvermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei.«