FG Nürnberg - Urteil vom 18.10.2005
II 364/04
Normen:
UStG § 15 § 19 ;

Die in Rechnungen eines Kleinunternehmers gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuerabzugsbetrag geltend gemacht werden

FG Nürnberg, Urteil vom 18.10.2005 - Aktenzeichen II 364/04

DRsp Nr. 2006/2629

Die in Rechnungen eines Kleinunternehmers gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuerabzugsbetrag geltend gemacht werden

1. Weist ein Kleinunternehmer zu Unrecht in einer Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert aus, ist dadurch ein Vorsteuerabzug nicht begründet, weil es sich dabei nicht um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer handelt. 2. Mit dem Steuerausweis in einer Rechnung wird nicht gegenüber dem Finanzamt schlüssig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. 3. Die Belastung mit nicht abziehbarer Umsatzsteuer kann der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht auf die Allgemeinheit überwälzen, weil nur er allein insoweit das wirtschaftliche Risiko trägt.

Normenkette:

UStG § 15 § 19 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger Vorsteuerbeträge in Höhe von insgesamt 2.541,80 DM aus den Rechnungen seines Subunternehmers A geltend machen kann.