I. Der Kläger war einer der beiden Gesellschafter der im November 1975 errichteten und am 5. Juni 1978 wegen Vermögenslosigkeit gelöschten A-GmbH. Beide Gesellschafter waren Geschäftsführer; dem Kläger oblag die Finanz- und Personalbuchhaltung einschließlich der steuerlichen Beratung und Vertretung. Die Tätigkeit der A-GmbH beschränkte sich darauf, in der Zeit vom Dezember 1975 bis Mai 1977 der N-GmbH gegen laufende - zumindest monatliche - Erstattung von Kosten Bauarbeiter zu überlassen. Hierfür forderte die A-GmbH, ohne einen Gewinnzuschlag zu berechnen und ohne Umsatzsteuer gesondert auszuweisen, von der N-GmbH
im Jahre 1975 20.000 DM,
im Jahre 1976 330.727 DM und
im Jahre 1977 103.250 DM.
Die N-GmbH hat die Forderungen beglichen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|