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  1. Umsatzsteuer-Praxis A-Z
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  3. Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs
  4. Praxisfälle
  5. Die Steuerbefreiung im Einzelnen

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  • Die Steuerbefreiung im Einzelnen

  • Erwerb von Gegenständen, deren Lieferung auch im Inland steuerfrei wäre
  • Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr aus dem Drittland steuerfrei wäre
  • Erwerb von Gegenständen für steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
Erwerb von Gegenständen, deren Lieferung auch im Inland steuerfrei wäre Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr aus dem Drittland steuerfrei wäre Erwerb von Gegenständen für steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

Die Steuerbefreiung im Einzelnen

Steuerbefreit gem. § 4b UStG sind die folgenden Erwerbe:

Vorschrift

Regelungsgehalt:

§ 4b Nr. 1

Erwerb von Gegenständen, deren Lieferung auch im Inland steuerfrei wäre

§ 4b Nr. 2

§ 4b Nr. 3

Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr aus dem Drittland steuerfrei wäre

§ 4b Nr. 4

Erwerb von Gegenständen für steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug


Erwerb von Gegenständen, deren Lieferung auch im Inland steuerfrei wäre
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