Unter Bezugnahme auf BGH, DRsp I (167) 379 b = FamRZ 1990, 394 = MDR 1990, 423 = NJW 1990, 713 (bezüglich des Unterhaltsanspruchs eines wehrpflichtigen Soldaten). Ähnlich für den Zivildienstleistenden bereits OLG Hamburg, FamRZ 1987, 409 (generell besteht während des Zivildienstes kein ungedeckter Bedarf, aber im Einzelfall ist ein nicht von den Einnahmen des Zivildienstleistenden abgedeckter Mehrbedarf möglich).
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