BFH vom 31.07.1975
V R 121/73
Normen:
AO § 92 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 116, 462
BStBl II 1975, 868

BFH - 31.07.1975 (V R 121/73) - DRsp Nr. 1997/12610

BFH, vom 31.07.1975 - Aktenzeichen V R 121/73

DRsp Nr. 1997/12610

»Die zu § 92 Abs. 2 AO vom BFH entwickelten Auslegungsgrundsätze sind auch bei Umsatzsteuerveranlagungen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung anzuwenden. Die rein theoretische Möglichkeit, daß der fehlerhaften Eintragung in den Eingabebogen auch rechtliche Überlegungen zugrunde gelegen haben könnten, schließt eine Berichtigung nach § 92 Abs. 2 AO nicht aus.«

Normenkette:

AO § 92 Abs. 2 ;