BFH - 31.07.1975 (V R 121/73) - DRsp Nr. 1997/12610
BFH, vom 31.07.1975 - Aktenzeichen V R 121/73
DRsp Nr. 1997/12610
»Die zu § 92 Abs. 2AO vom BFH entwickelten Auslegungsgrundsätze sind auch bei Umsatzsteuerveranlagungen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung anzuwenden. Die rein theoretische Möglichkeit, daß der fehlerhaften Eintragung in den Eingabebogen auch rechtliche Überlegungen zugrunde gelegen haben könnten, schließt eine Berichtigung nach § 92 Abs. 2AO nicht aus.«