Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Form der GmbH. Gegenstand ihres Unternehmens ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages vom 26.05.1995 die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter oder der Bewerber um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Tätigkeit als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung.
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