FG Saarland - Urteil vom 03.12.2003
1 K 35/03
Normen:
AO § 324 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 242

Dinglicher Arrest; Arrestgrund; Arrestanspruch; Scheinrechnung; Scheinfirma; Arrestanordnung vom 16. Januar 2003

FG Saarland, Urteil vom 03.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 35/03

DRsp Nr. 2004/567

Dinglicher Arrest; Arrestgrund; Arrestanspruch; Scheinrechnung; Scheinfirma; Arrestanordnung vom 16. Januar 2003

1. Die nachhaltige Schmälerung des Betriebsvermögens durch die Einbuchung von Scheinrechnungen ist ein Arrestgrund i.S.d. § 324 Abs. 1 S. 1 AO. 2. Der Steuerpflichtige erfüllt beim Vorsteuerabzug seine Nachweispflicht normalerweise durch die Vorlage einer nach Form und Inhalt ordnungsgemäßen Rechnung. Ermittelt das Finanzamt jedoch erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller um eine Scheinfirma oder bei der in Rechnung gestellten Leistung um eine Scheinleistung handelt, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, dass dies nicht zutrifft und die Leistungen ordnungsgemäß - wie in der Rechnung ausgewiesen - erbracht worden sind.

Normenkette:

AO § 324 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand: