BFH - Beschluss vom 06.12.2012
V ER-S 2/12
Normen:
UStG § 15;

Divergenz-Anfrage zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters

BFH, Beschluss vom 06.12.2012 - Aktenzeichen V ER-S 2/12

DRsp Nr. 2013/1503

Divergenz-Anfrage zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters

NV: Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der ein Gesellschafter, der ein Wirtschaftsgut außerhalb einer eigenen wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit nach § 2 UStG erwirbt und diesen seiner Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Der (V.)Senat stimmt einer Abweichung von seiner vorstehend wiedergegebenen Rechtsprechung für den Fall, dass der Gesellschafter ein von ihm erworbenes Wirtschaftsgut der Gesellschaft lediglich unentgeltlich zur Nutzung überlässt und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, nicht zu

Normenkette:

UStG § 15;

Gründe

I.

1.

Mit Beschluss vom 14. November 2012 XI R 26/10 hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) beim V. Senat angefragt, ob er einer "Abweichung von seiner Rechtsprechung in dem Urteil vom 6. September 2007 V R 16/06 (BFH/NV 2008, 1710, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 840) zustimmt" und zur Begründung auf seinen Gerichtsbescheid vom ... 2012 XI R 26/10, gegen den mündliche Verhandlung beantragt wurde, verwiesen.