FG Saarland - Urteil vom 14.02.2007
1 K 1276/03
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Doppel- bzw. Dreifachumsatz bei Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber

FG Saarland, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 1 K 1276/03

DRsp Nr. 2007/7430

Doppel- bzw. Dreifachumsatz bei Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber

Die Annahme eines Doppel- bzw. Dreifachumsatzes im Falle der Verwertung von sicherungsübereigneten Waren durch den Sicherungsgeber (im Einvernehmen mit dem Sicherungsnehmer) setzt das Vorliegen der Verwertungsreife voraus. Diese kann schon vor Kündigung des zugrunde liegenden Darlehens gegeben sein.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin streitet mit dem Beklagten um die Annahme eines so genannten Doppel- (bzw. Dreifach-) Umsatzes im Rahmen einer Sicherungsübereignung.