Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Besteuerung von Reiseleistungen (...) einer außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Reiseveranstalterin nach § 25 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
I.
Die Antragstellerin ist eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht A, außerhalb des Gemeinschaftsgebiets in A ansässig und operiert im Gemeinschaftsgebiet ohne eine feste Niederlassung.
Die Antragstellerin ist eine Reiseveranstalterin, die unterschiedliche Reiseleistungen [Einzelheiten zur Wahrung des Steuergeheimnisses nicht zur Veröffentlichung bestimmt] bündelt und als Reisepakete gegen Entgelt anbietet. Hierzu gehören auch Reisen mit Leistungen in Deutschland. Die Reisepakete werden an Kunden außerhalb des Gemeinschaftsgebiet in B durch eine in B ansässige Gesellschaft und in C durch eine in C ansässige Gesellschaft vermittelt.
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