| Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Der Autor A hat eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben, die als Buch herausgegeben werden soll. Der zwischen dem Verlag V und dem Autor A geschlossene Verlagsvertrag beinhaltet neben der Berechtigung des Verlags zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werks auch die Verpflichtung dazu. Der Verlag V erhält vom Autor A einen Druckkostenzuschuss, da im Hinblick auf das Thema der wissenschaftlichen Arbeit keine hohe Auflage herausgegeben wird und somit die zu erwartenden Erlöse die Druckkosten (für Vervielfältigung und Verbreitung) nicht decken werden. Der Druckkostenzuschuss wird einem Mentor des A - aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen diesem und A - an den Verlag gezahlt.
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