FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 23.06.2016
1 V 1044/16
Normen:
UStG § 13b Abs. 2 Nr. 9; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Durchführung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften für den Erwerb von Silbergranulat

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.06.2016 - Aktenzeichen 1 V 1044/16

DRsp Nr. 2016/13512

Durchführung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften für den Erwerb von Silbergranulat

Tenor

1.

Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2012 und 2013 vom 24. November 2015 wird in Höhe von x.xxx.xxx,xx € im Jahr 2012 und in Höhe von x.xxx.xxx,xx € im Jahr 2013 ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.

2.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 13b Abs. 2 Nr. 9; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Erwerb von Silbergranulat.

1. Die Antragstellerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xxxx gegründete GmbH, die mit Edelmetallen handelt. Sie führte ihre Geschäfte in den Streitjahren in der Nähe von X in angemieteten Räumlichkeiten aus, in denen sich auch eine eigene Schmelzanlage befand. Gesellschafter und Geschäftsführer waren die Eheleute a und b K (aK und bK). Die Antragstellerin hatte abgesehen von den Geschäftsführern und dem Sohn des Geschäftsführers keine Angestellten. aK betrieb u.a. bereits zwischen 2006 und 2011 als Einzelunternehmer einen Edelmetallhandel und war zudem Geschäftsführer einer anderen im Bereich des Metallrecyclings tätigen GmbH. Er ist --nach eigenen Angaben-- ein "ausgewiesener Metall-Recycling-Spezialist".

2. Die Antragstellerin bezog zwischen August 2012 und Juni 2013 Silbergranulat von der Y-GmbH (Y-GmbH).