BGH - Beschluß vom 18.12.1985
IVb ZB 46/83
Normen:
BGB § 1587a;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 338, 339
LSK-FamR/Runge, § 1587a BGB LS 43
MDR 1986, 390
NJW-RR 1986, 365

Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der privaten betrieblichen Altersversorgung; Anerkennung arbeitsvertraglich angerechneter Vordienstzeiten

BGH, Beschluß vom 18.12.1985 - Aktenzeichen IVb ZB 46/83

DRsp Nr. 1994/4378

Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der privaten betrieblichen Altersversorgung; Anerkennung arbeitsvertraglich angerechneter Vordienstzeiten

»1) Zu den Voraussetzungen und der Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der privaten betrieblichen Altersversorgung. 2) Zur Frage der Anerkennung arbeitsvertraglich angerechneter sog. "Vordienstzeiten" als gleichgestellte Zeiten im Sinne von § 1587a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 b BGB Es sind auch Anrechte (hier: Leistungserwartungen gegenüber einer Unterstützungskasse) auszugleichen, die ohne Rechtsanspruch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewährt werden, weil sie (nach den Regeln des Betriebsrentengesetzes und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG, wonach die Leistungen nur bei Vorliegen zwingender Gründe, insbesondere wirtschaftlicher Notlage versagt werden können und damit) eine gesicherte Rechtsposition darstellen.

Normenkette:

BGB § 1587a;