Streitig ist, ob Zuchtleistungen eines Landwirts für Nichtlandwirte der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegen.
Der Kläger betreibt eine Pferdezucht mit 30 eigenen Pferden. Zusätzlich unterhält er eine Pferdepension für ca. 70 Pferde. Im Rahmen dieser Pension bietet er folgende Dienstleistungen an:
Belegung der Stuten durch künstliche Besamung
Abfohlung
Aufzucht und Ausbildung der Fohlen
Präsentation und Ausbildung für Pferdeschauen und Leistungsprüfungen
Beratung über die Zuchtmöglichkeiten
Betreuung (Futter, Stall, Auslauf, Tierarzt während der Trächtigkeit und bei und nach der Geburt)
Hilfe beim Kauf oder Verkauf von Pferden.
Der gesamte Zuchtprozess gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
1. Abschnitt
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