e) Rechnungserfordernis

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

e)  Rechnungserfordernis

Führt ein Unternehmer steuerfreie Lieferungen i.S.d. § 6a UStG aus, so ist er gem. §§ 14, 14a Abs. 3 UStG zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet, in denen er auf die Steuerfreiheit hinweisen muss. In der Rechnung sind die USt-IdNr. des Unternehmers und die des Leistungsempfängers anzugeben (§ 14a Abs. 3 Satz 2 UStG). Die Rechnung ist bis zum 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist, auszustellen. Bezüglich der Rechnungen über die innergemeinschaftlichen Lieferungen von neuen Fahrzeugen enthält § 14a Abs. 4 UStG weitergehende Regelungen.

Die Rechnungserteilung bildet keine selbständige Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 6a UStG, sie ist aber Teil des beleg- und buchmäßigen Nachweises nach § 17b Abs. 2 Nr. 1 UStDV.