Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
EG-Vertrag Art. 177;
EuGH, Urteil vom 21.03.2000 - Aktenzeichen Rs C-110/98
DRsp Nr. 2006/12273
EG-Vertrag Art. 177;
»1 Zur Beurteilung der Frage, ob die vorlegende Einrichtung ein Gericht im Sinne von Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) ist, ist auf eine Reihe von Gesichtspunkten abzustellen, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit. Diesen Kriterien entsprechen die Tribunales Econ_mico-Administrativos in Spanien, die für die Entscheidung über Rechtsbehelfe in Steuersachen zuständig sind. (vgl. Randnrn. 33, 41)
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