FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.08.2001
6 K 2704/98
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft kein Unternehmer

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.08.2001 - Aktenzeichen 6 K 2704/98

DRsp Nr. 2002/4272

Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft kein Unternehmer

Die Überlassung eines Hotelappartements (Teileigentum) an eine aus den Teileigentümern bestehende Vermietergemeinschaft begründet in aller Regel keine Unternehmereigenschaft des Eigentümers, wenn die "Mietzahlungen" in Wirklichkeit eine (Vorab-) Beteiligung am Gewinn und Verlust der Vermietergemeinschaft darstellen und die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit am Teileigentum als unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag der Verwirklichung des gemeinschaftlich verfolgten Zweckes dient.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vermietung eines den Klägern gehörenden Appartements in einem Hotelgebäude als steuerpflichtiger Leistungsaustausch oder als ein nicht steuerbarer Gesellschaftsbeitrag erbracht worden ist.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: