FG Niedersachsen - Urteil vom 05.04.2001
5 K 187/95
Normen:
BGB § 743 ; BGB § 744 ; BGB § 745 ; UStG § 1 Abs. 1 ; UStG § 3 Abs. 9 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1077

Eigentümergemeinschaft; Mietvertrag; Übertragung von Mitgebrauchsrechten; Miteigentümergemeinschaft - Umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung bei Eigentümergemeinschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 5 K 187/95

DRsp Nr. 2001/10745

Eigentümergemeinschaft; Mietvertrag; Übertragung von Mitgebrauchsrechten; Miteigentümergemeinschaft - Umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung bei Eigentümergemeinschaft

1. Bei der entgeltlichen Nutzungsüberlassung eines Grundstücks an einzelne von mehreren Miteigentümern handelt es sich grundsätzlich um einen Mietvertrag zwischen diesen und der Eigentümergemeinschaft. 2. Die Überlassung der Nutzung kann aber auch durch die schuldrechtliche Übertragung der Mitgebrauchsrechte gemäß § 743 Abs. 2 BGB durch die übrigen Mitgesellschafter an einen der Mitgesellschafter erfolgen. 3. Bei einer Eigentümergemeinschaft wird die Leistung dann nicht durch die Miteigentümergemeinschaft sondern von einem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft erbracht.

Normenkette:

BGB § 743 ; BGB § 744 ; BGB § 745 ; UStG § 1 Abs. 1 ; UStG § 3 Abs. 9 ;

Tatbestand:

Der Kläger war im Streitjahr unselbständig als Betriebsschlosser bei der D. GmbH tätig. Die Beteiligten streiten darüber, ob er daneben durch die Vermietung eines Raumes an eine Fußpflegepraxis Unternehmer und als solcher zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen ist.