FG Niedersachsen - Urteil vom 26.01.2006
5 K 334/05
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ; UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1 ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 ;

Eigenverbrauchsbesteuerung; Segelbootvercharterung - Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus den Aufwendungen für die Vercharterung einer Segelyacht

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.01.2006 - Aktenzeichen 5 K 334/05

DRsp Nr. 2008/21241

Eigenverbrauchsbesteuerung; Segelbootvercharterung - Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus den Aufwendungen für die Vercharterung einer Segelyacht

1. Eigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG liegt vor, wenn ein Unternehmer Aufwendungen tätigt, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen. 2. Das Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst ausdrücklich "Aufwendungen für ..." Segelyachten. 3. Für den Bereich der USt ist die tatsächliche ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Segelyacht nicht bindend. Entscheidend ist vielmehr, ob es sich bei den Aufwendungen um solche handelt, die ihrer Art. nach unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG fallen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ; UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1 ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist als Konstrukteur selbständig tätig.

Daneben betreibt er seit 1992 eine Segelbootvercharterung. Die beiden Segelyachten ("M" und "C") erwarb der Kläger im Streitjahr (Kaufpreis jeweils ca. 210.000 DM).

Die aus der Chartertätigkeit entstandenen Verluste erkannte der Beklagte nicht an mit der Begründung, dass es an einer Einkunftserzielungsabsicht fehle (Liebhaberei). Umsatzsteuerlich versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für die Segelyacht (§ 15 Abs. 1 a Nr. 1 UStG i.V.m § 4 Abs. 5 Ziff. 4 EStG).