OLG Hamm vom 12.07.1989
15 W 256/89
Normen:
BGB § 1626 ;
Fundstellen:
MDR 1989, 994
NJW-RR 1989, 1032

OLG Hamm - 12.07.1989 (15 W 256/89) - DRsp Nr. 1994/10612

OLG Hamm, vom 12.07.1989 - Aktenzeichen 15 W 256/89

DRsp Nr. 1994/10612

Ein am 24. Dezember geborenes Mädchen kann von seinen Eltern wirksam die Vornamen "Decembres Noelle" erhalten. Bereits im spanischen Sprachraum treten geschlechtsneutrale Vornamen auf, die aus der lateinischen Monatbezeichnung abgeleitet sind. Dem Prinzip der Geschlechtsoffenkundigkeit wird dennoch genüge getan. Die Endung "es" des gebildeten Vornamen deutet unzweifelhaft auf einen weiblichen Namensträger hin. Die Namensgebung widerspricht auch nicht dem allgemeinen Sprachempfinden oder sonst der allgemeinen Sitte und Ordnung.

Normenkette:

BGB § 1626 ;

Hinweise: