I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt seit 1980 das UVA-Bestrahlungsinstitut "S". 1981 (Streitjahr) verabreichte sie in sechs Behandlungskabinen UVA-Ganzkörperbestrahlungen mittels Soltron-IK-Sonnenbänken und in zwei Behandlungskabinen Intensiv-Teilkörperbestrahlungen mit UVA-SUN Geräten.
In der Umsatzsteuerveranlagung für das Streitjahr unterwarf der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Bestrahlungsumsätze der Klägerin - abweichend von der Umsatzsteuererklärung - dem vollen Steuersatz von 13 v.H.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|