Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Finanzamt (FA) im Anschluss an eine beim Kläger durchgeführte Außenprüfung die beim Verkauf von Wohnungen erzielten Entgelte, die auf die Einbauküchen entfallen, zu Recht als umsatzsteuerpflichtig angesehen hat.
Der Kläger ist ..., der Wohnungen auf eigene Rechnung baut, die er anschließend zum Teil verkauft und zum Teil selbst fremdvermietet. Für die Streitjahre hat er Umsatzsteuererklärungen abgegeben, in denen weder steuerpflichtige Umsätze noch abzugsfähige Vorsteuerbeträge erklärt wurden, so dass sich die Zahllast jeweils auf 0 DM belief.
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