Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 02.02.1983 - Aktenzeichen IVb ZB 782/80
DRsp Nr. 1994/4752
Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den Versorgungsausgleich
§ 1587a Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 BGB stellt die Dienstbezüge entpflichteter Hochschullehrer in voller Höhe den Versorgungsbezügen sonstiger Beamter gleich. Sie sind daher nicht nur mit dem nach allgemeinem Beamtenversorgungsrecht erreichbaren Ruhegehalt von 75 % zu berücksichtigen, sondern vollständig im Versorgungsausgleich heranzuziehen.