BGH - Urteil vom 14.03.1990
XII ZR 62/89
Normen:
BGB § 1374 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1376
BGHR BGB § 1374 Abs. 2 Nießbrauch 1
BGHZ 111, 8
DRsp I(165)212a
FamRZ 1990, 603
MDR 1990, 623
NJW 1990, 1793
WM 1990, 1304

Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich

BGH, Urteil vom 14.03.1990 - Aktenzeichen XII ZR 62/89

DRsp Nr. 1992/1336

Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich

»Die Wertsteigerung von Nachlaßvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich.«

Normenkette:

BGB § 1374 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die am 23. August 1963 geschlossene Ehe der Parteien ist auf am 5. April 1983 zugestellten Antrag geschieden worden. Die Parteien lebten im gesetzlichen Güterstand. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Zugewinnausgleich.