I. Der im Jahre 1939 geborene Ehemann (Antragsteller) und die im Jahre 1941 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 5. April 1962 geheiratet. Mit notariell beurkundetem Ehevertrag vom 7. Oktober 1977 haben sie Gütertrennung vereinbart und auf einen bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Zugewinnausgleich gegenseitig verzichtet. Am 27. Oktober 1978 ist der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau zugestellt worden.
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