B. Siehe auch oben LSK-FamR/Hülsmann, §
C. Besteht Grund zu der Annahme, daß der Verpflichtete das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt hat, so kann eine eidesstattliche Versicherung darüber verlangt werden.
D. Nicht nur Wertobjekte, sondern auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens fallen in den Zugwinnausgleich und sind im Auskunftsverfahren nach §
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