FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 04.04.2001
6 K 1067/96
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Abs. 12 § 4 Nr. 9a ; GrEStG § 2 Abs. 2 Satz 1 ;

Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als entgeltliche Lieferung; Lieferung eines Bergwerkseigentums nicht umsatzsteuerfrei; Umsatzsteuer 1993

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 6 K 1067/96

DRsp Nr. 2004/5869

Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als entgeltliche Lieferung; Lieferung eines Bergwerkseigentums nicht umsatzsteuerfrei; Umsatzsteuer 1993

1. Die Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Personengesellschaft gegen Verschafftung der gesamthänderischen Beteiligung an dieser Gesellschaft stellt eine entgeltliche Lieferung an diese dar. Es handelt sich hierbei um einen Tausch bzw. tauschähnlichen Umsatz gemäß § 3 Abs. 12 UStG. 2. Bergwerkseigentum fällt nicht unter den Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 9a UStG. Als grundstückgleiches Recht ist das Bergwerkseigentum kein Grundstück i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 GrEStG; sein Erwerb unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. 3. Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BFH vom 12.4.2002 V B 69/01 zurückgewiesen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Abs. 12 § 4 Nr. 9a ; GrEStG § 2 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand: