FG Hamburg - Urteil vom 09.11.2007
7 K 240/06
Normen:
UStG § 14 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Eindeutige und nachprüfbare Leistungsbeschreibung in Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

FG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 7 K 240/06

DRsp Nr. 2008/1943

Eindeutige und nachprüfbare Leistungsbeschreibung in Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Für die Gewährung des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung den Leistungsgegenstand so genau bezeichnen, dass eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung möglich ist. Eine ausreichende Leistungsbeschreibung liegt nicht vor, wenn die Arbeiten mit "ausgeführte Wärmedämmungsarbeiten" oder "ausgeführte Flachverblendarbeiten" bezeichnet werden und darüber hinaus keine Angaben zu Zeitpunkt, Ort und Umfang der Leistungserbringung erfolgen, die eine Identifizierung der Leistung ermöglichen.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen für Bauhandwerksleistungen in 1995.