1. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Treuhandgesellschaft für eine Vielzahl von Erwerbergemeinschaften und Bauherrengemeinschaften tätig. Mit einem an die Klägerin gerichteten Schreiben vom 27. September 1989 leitete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hinsichtlich näher bezeichneter Gesamtobjekte das Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer bezüglich bestimmter Jahre im Zeitraum von 1980 bis 1987 ein und forderte die Klägerin als Treuhänderin zur Abgabe entsprechender Erklärungen auf.
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