Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war alleiniger Geschäftsführer der Firma X-GmbH (GmbH). Gegenstand des Unternehmens war die Erstellung schlüsselfertiger Wohngebäude. Die GmbH hatte mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen 1977 einen Gesamtumsatz von . . . DM vorangemeldet. Hauptauftraggeber der GmbH war die Z mit einem Auftragsvolumen von . . . DM.
Die von Z in Auftrag gegebenen Bauten wurden während des Jahres 1977 nur noch zum Teil fertiggestellt. Die vom Kläger nach Einstellung seiner Tätigkeit für die Z selbst erstellten bzw. veranlaßten Schlußabrechnungen datieren vom 13.Juli 1977 bzw. 15.Juli 1977. Die der Z gegenüber geltend gemachten Abschlußzahlungen betrugen insgesamt . . . DM. Diese Restforderung wurde in den Folgejahren nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zunächst auf . . . DM, schließlich auf . . . DM herabgesetzt.
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