Einfuhrabgaben für aus den USA eingeführte gebrauchte PKW Spedition als Zollschuldner Nachweis der Bevollmächtigung zur Erledigung der Zollformalitäten für die Einfuhr gebrauchter Pkw
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen 1 K 1098/08
DRsp Nr. 2012/7983
Einfuhrabgaben für aus den USA eingeführte gebrauchte PKW Spedition als Zollschuldner Nachweis der Bevollmächtigung zur Erledigung der Zollformalitäten für die Einfuhr gebrauchter Pkw
1. Tritt eine Spedition, die von ihrem Partnerunternehmen zur Durchführung der Zollformalitäten für aus den USA eingeführte Gebrauchtfahrzeuge beauftragt wird, in den Zollanmeldungen ohne hinreichende Vertretungsmacht als direkte Vertreterin der jeweiligen Käufer der eingeführten Fahrzeuge gem. Art. 5 Abs. 2 1. Anstrich ZK auf, schuldet die Spedition die aufgrund unrichtiger Angaben hinsichtlich der Transaktionswerte nacherhobenen Einfuhrabgaben.2. Wer erklärt, er gebe eine Zollanmeldung in fremdem Namen und für fremde Rechnung ab, hat sich zu vergewissern, dass ihm insoweit hinreichende Vertretungsmacht erteilt worden ist.3. Im Hinblick auf das Risiko unkalkulierbarer Abgabenrisiken im Zusammenhang mit arbeitsteilig abgewickelten Einfuhren ist zur Führung des Exkulpationsbeweises nach Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 3 AO zu verlangen, dass bei der Bestimmung der Person des Zollanmelders und bei den übrigen Angaben in der Zollanmeldung nicht ohne Weiteres auf die von dritten Personen gemachten Angaben – mit denen man selbst auch nicht in Geschäftsbeziehung steht – vertraut wird.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.