Die Vollziehung des Einfuhrabgabenbescheids AT/S/vom wird bis längstens einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung und im Fall einer Klageerhebung bis längstens einen Monat nach Zustellung eines Urteils in Höhe von EUR unter der Bedingung ausgesetzt, dass der Antragsteller in dieser Höhe bis zum 31.08.2018 Sicherheit leistet. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zu 36 % und dem Antragsgegner zu 64 % auferlegt.
Die Beschwerde wird in Bezug auf die Einfuhrumsatzsteuer zugelassen. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
I.
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