Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen nach EUStBV |
Befreiung der Einfuhr von: |
|
Gegenstände, die zollfrei eingeführt werden können |
|
Sendungen von geringem Wert |
|
Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände |
|
landwirtschaftliche Erzeugnisse |
|
Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters |
|
Tiere für Laborzwecke |
|
Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege |
|
Werbedrucke |
|
Werbemittel für den Fremdenverkehr |
|
amtliche Veröffentlichungen, Wahlmaterialien |
|
Behältnisse und Verpackungen |
|
zur vorübergehenden Verwendung eingeführte Gegenstände |
|
Rückwaren |
|
Gegenstände der Freihafenlagerung |
|
Gegenstände der Freihafenveredelung |
|
Fänge deutscher Fischer |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|