I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betrieb im Streitjahr 1995 ein Altenheim und überließ Personal an andere Einrichtungen. Darüber hinaus erbrachte sie ambulante Pflegeleistungen und Leistungen im Bereich Geschäftsführung und Verwaltungsarbeiten gegen Entgelt.
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