FG Hamburg - Urteil vom 07.05.2015
6 K 50/14
Normen:
UStG § 12;

Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer sog. Dinner-Show

FG Hamburg, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen 6 K 50/14

DRsp Nr. 2015/12099

Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer sog. Dinner-Show

Die Dinner-Show stellt eine komplexe (einheitliche) Leistung zweier (Haupt-) Leistungen dar. Die Leistungen sind aus der maßgeblichen Sicht des Durchschnittsverbrauchers so eng miteinander verbunden, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Durch die Kombination von Show und Bewirtung wird etwas eigenständiges Drittes geschaffen, das den Charakter der Veranstaltungen prägt.

Normenkette:

UStG § 12;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Umsätze aus der Veranstaltung einer "Dinner-Show" als einheitliche Leistung anzusehen sind und dem Regelsteuersatz unterliegen.