Streitig ist, ob die streitgegenständlichen Bescheide nichtig sind. Des Weiteren ist streitig, ob in den Jahren 2017 bis 2019 die Einkünfte aus einem Gebäude als Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzuordnen sind und wie die dort erzielten Umsätze gewerbe- und umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind.
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